Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen?
Im Jahr 2012 erfolgte ein Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Vorschläge zur Verwendung des Alten Rathauses einzureichen. Leider ohne Resonanz.
In 2016 wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die damalige Wertermittlung kam zu einem Ergebnis von 249.000 € (ohne Nebengebäude/Trauzimmer). Von April bis Ende 2017 wurde das Objekt zu diesem Preis durch das Büro SGI Immobilien aus Frankfurt angeboten. Aufgrund der hohen Investitionskosten nahmen alle Interessenten Abstand von einem Ankauf.
Aber erst einmal der Reihe nach …
Folgende Beschlüsse gab es seitens der Stadtverordnetenversammlung:
3. Juni 2003 – Grundsatzbeschluss: „Ziel der städtischen Bemühungen muss es sein, insbesondere die Anwesen „Wasserburg“ und „Altes Rathaus Ober-Rosbach“ zeitnah zu sanieren und im Eigentum der Stadt zu erhalten.“
3. Juli 2007 – Beschluss: „Die Stadt strebt weiterhin grundsätzlich eine Optimierung und wirtschaftliche Verwertung ihres Immobilienbestandes an; der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03. Juni 2003 wird damit ausdrücklich bestätigt.“
9. Mai 2017 – Beschluss: „Die Stadtverordneten der Stadt Rosbach v.d.Höhe sprechen sich dafür aus, dass das dringend sanierungsbedürftige und das Ortsbild mitprägende „Alte Rathaus“ als das anerkannte Wahrzeichen Ober-Rosbachs weiterhin und dauerhaft für die Stadt und örtlichen Vereine nutzbar bleibt. Bei dem Sanieren des denkmalgeschützten Gebäudes sind die drei Fachwerkseiten außen sichtbar zu erhalten.
Basierend auf dieser Grundsatzentscheidung bereiten Magistrat und Ausschüsse, unter Beteiligung des Ortsbeirates Ober-Rosbach zur Erarbeitung eines Kriterienkatalogs, eine abschließende Entscheidung durch die Stadtverordneten für das Sanieren oder einen eventuell möglichen Verkauf des historischen Gebäudes vor.“
19. Februar 2019 – Beschluss: „Die Stadtverordnetenvorsteherin wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Magistrat in 2019 eine Bürgerversammlung zum Thema „Sanierung Altes Rathaus Ober-Rosbach“ durchzuführen. In der Versammlung soll der Magistrat alternative Verwendungskonzepte vorstellen, diese mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutieren und Anregungen für einen finalen Konzeptvorschlag aufnehmen. Auch private Initiativen sollen eingeladen werden, um Vorschläge für das Sanieren und Nutzen vorzustellen. Der Konzeptvorschlag des Magistrats ist mit den städtischen Gremien zu diskutieren und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.“
Die weitere Vorgehensweise, nennenswerte Ereignisse und wichtige Termine erfahren Sie künftig hier in diesem Blog. Über besonders beachtenswerte Ereignisse informieren wir zusätzlich in unserem Newsletter.